Flugverspätung: So machst du deinen Ärger zu Geld

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit flightright.de.

Vielleicht hast du es auch schon einmal erlebt: Nach langem Recherchieren hast du hast dir einen günstigen Flug besorgen können. Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, die Koffer sind gepackt und dann kommt die Schreckensnachricht – der Flug in den heiß ersehnten Urlaub verspätet sich oder fällt sogar ganz aus. Du weißt nicht, was du jetzt machen sollst und ärgerst dich über den ersten geplatzten Urlaubstag.

Vielleicht ist dein Urlaub bereits vorbei, es ist Sonntag und du stehst am Flughafen. Montag geht die Arbeit wieder los. Doch plötzlich erhältst du die Nachricht: Der Flug fällt aus und der Ärger beginnt. Du bist am Flughafen gestrandet.

Aber zum Glück stehst du  nicht alleine da. Denn als Fluggast hast du bestimmte Rechte und kannst sogar eine Entschädigung bekommen. Das ist in der EU-Verordnung Nr. 261/2004 gesetzlich festgelegt. Alles Wichtige zu deinen Fluggast-Rechten erfährst du in diesem Blogpost.

Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?

Die Fluggastrechte-Verordnung hält fest, welche Rechte du bei einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung hast.

Generell gilt: Wenn du eine Flugverspätung von mehr als 3 Stunden oder einen Flugausfall hast, hast du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro – egal, wie viel du für deinen Flug bezahlt hast. Die niedrigste Entschädigungsstufe liegt bei 250 Euro.

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Startflughafen muss in der EU liegen oder der Flug muss an einem Flughafen in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt worden sein.
  • Die Airline ist für die Störung/Verzögerung verantwortlich

Bei Flugausfällen besteht der Anspruch auf Entschädigung wenn die Airline den Flug 0-14 Tage vor der eigentlichen Reise annulliert hat. Ab 5 Stunden Verspätung hast du sogar die Wahl

  • von der Reise zurückzutreten und dir das Ticket zurückzahlen zu lassen oder
  • eine schnellstmögliche alternative Beförderung entweder zu deinem Endziel oder zurück zum dem Ausgangspunkt deiner Reise

Welche Versorgungsleistungen stehen dir noch zu?

Leistungen Flug Verspaetung

Zusätzlich hast du aber auch Anspruch auf so genannte Versorgungsleistungen.

Schon ab 2 Stunden Wartezeit muss die Airline dich mit Essen und Getränken versorgen, sowie 2 kostenlose Telefonate oder E-Mails anbieten. Verschiebt sich dein Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline dir sogar eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zur Unterkunft bezahlen.

Ausnahmen – wann du keinen Anspruch auf Entschädigung hast

Canceled

Als Flugreisender und Verbraucher bist du also durchaus geschützt.

Es gibt jedoch auch einzelne Fälle, in denen du keinen Anspruch auf Entschädigung hast. Und zwar immer dann, wenn die Airline nicht für die Flugstörung verantwortlich gemacht werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Grund für die Flugverspätung oder Annullierung auf einen Streik, Luftraumsperrungen,  oder auch extreme Wetterbedingungen zurückzuführen ist – also bei so genannten außergewöhnlichen Umständen. Allerdings stehen dir trotzdem die oben genannten Versorgungsleistungen zu.

Tipp – so bekommst du dein Recht ganz leicht durchgesetzt

Sonstige Leistungen Flughafen Verspaetung

Für dich als einzelnen Flugreisenden ist es oft schwer, dein Recht gegenüber der Airline durchzusetzen. Du bist vielleicht nicht sicher, was dir genau zusteht und findest keinen Kontakt zum Kundenservice der Airline. Meistens ignorieren die Fluggesellschaften eine Entschädigungsforderung auch erst einmal oder versuchen, die Passagiere mit 50-Euro-Gutscheinen zu vertrösten, um Kosten zu sparen. Die Airline kalkuliert somit bewusst, dass du irgendwann genervt aufgibst.

Fluggastrechteportale wie Flightright helfen dir dabei, deine Entschädigung durchzusetzen. Dazu gibst du einfach nur online deine Flugdaten ein und mit wenigen Klicks erfährst du, ob du Anspruch auf Entschädigung hast und wenn ja, in welcher Höhe. Flightright kümmert sich dann um den Rest.

flighright-screenshotDer Erfolg hängt ganz von der Reaktion der Airlines ab, manche zahlen die Entschädigung sofort aus, andere (darunter meist Billigairlines) müssen oft verklagt werden. Grade bei Airlines, die ihren Sitz nicht in der EU haben, ist eine Durchsetzung der Rechte umso schwieriger. Daher lieber auf den Billigflug mit einer ausländischen Airline nach Indonesien verzichten und eine europäische Airline wählen, dann ist man auf der sicheren Seite.

Meinungen gegen Airline-Ansprüche 

Aufgrund der aktuellen Sicherheitsdebatte bei Airlines könnten die Airline-Ansprüche dazu führen, dass ein Flieger – z.B. trotz technischer Probleme – abhebt, da diese sich eine Verspätung nicht leisten kann. Was ist deine Meinung dazu?

Offenlegung: Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit flightright.de.

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Comments

11 Antworten zu „Flugverspätung: So machst du deinen Ärger zu Geld“

  1. Avatar von Oliver
    Oliver

    Wenn nix mehr hilft kann man es bei Flightright und Konsorten versuchen, vorher aber lieber mal die https://soep-online.de/ benutzen. Die nehmen keine Provision und in der Regel haben die Fluglinien dann auf einmal doch ein sehr offenes Ohr und bezahlen zügig.

  2. Avatar von DieterB

    Mir persönlich war es egal, ob neben den 25% noch die MwSt dazu kam. Die Rechnung ist ziemlich einfach. Lieber habe ich 70% von 300 Euro, als 100% von null. Und für die Null hätte ich ja auch noch arbeiten müssen

  3. Avatar von Maria
    Maria

    Also ich finde es ganz schön gruselig, wenn eine Airline trotz technischer Probleme startet. Das ist echt fahrlässig!

  4. Avatar von Elmar

    Es gibt sogar die Möglichkeit, die Entschädigung sofort zu erhalten. Manche Fluggasthelfer kaufen die Forderung und setzen sie dann gegenüber der Airline durch. Wer schnell sein Geld und keine Ungewissheit möchte, ist hier auf jeden Fall richtig!

  5. Avatar von Saskia

    Hallo liebe Melissa,

    Interessanter Artikel, aber nicht ganz so einfach, wie beschrieben. Das EU Flugrecht ist schon etwas komplizierter bzw. fliegen die meisten eben nicht mit einer EU-Fluglinie nach Indonesien. Dann hat man theoretisch keinen Anspruch.

    Und sorry, aber wer kann sich z.B. ein Lufthansa Ticket leisten, das doppelt so teuer ist als das von Emirates im Promo-Preis

    Mir ist es auch schon passiert. Ich sollte in Jakarta losfliegen, der Flieger war kaputt. Nach 5 Stunden warten in der Maschine, wurden wir wieder raus gebeten. Um fast 24 Stunden verschoben, keine Verpflegung am Flughafen, wurden zum Hotel gebracht, welches überbucht war…usw. endlose Geschichte. Ich habe mich direkt bei Emirates in Dubai beim umsteigen beschwert (per Formular). Einen Monat später bekam ich Antwort. Aus Kulanz erstatten Sie mir den Flug, aber nicht durch Geld, sondern durch Bonusmeilen. Ich hatte so viele, dass ich bei meiner nächsten Buchung einen „Gratisflug“ (nur Steuern und Gebühren bezahlen) hatte.

    Ich hatte vorher auch schon flightright kontaktiert, aber die sagten, sie würden den Fall nicht übernehmen, da es sich nicht um EU Recht handelt und die „Gewinnchancen“ zu gering sind. (Dann würden sie kein Geld bekommen.)

    P.S. Das die Firma flightright 25% vom Geld nimmt wird hier im Artikel nicht erwähnt, aber die haben es wenigstens auf ihrer Internetseite direkt vorne drauf vermerkt.

    Liebe Grüße
    Saskia

    1. Avatar von Flugrecht

      Auf dem Flug NACH Indonesien gilt die Fluggastrechteverordnung schon (zumindest bis zum ersten Umstieg außerhalb der EU), auch für Fluggesellschaften aus Drittstaaten. Ob man das dann durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt …

      Auf dem Rückweg gilt sie allerdings wie geschildert nur für EU-Airlines.

      Übrigens: Zu den 25% kommt noch Mehrwertsteuer dazu.

    2. Avatar von Daryna Vashchenko

      Versuchen Sie an einen Anwalt zu wenden. Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Fluggesellschaft übernimmt Ihre Anwaltskosten.

  6. Avatar von Romeo

    Ich finde es zwar gut, dass man über seine Rechte Bescheid weiß, aber ich persönlich halte von diesen Ansprüchen gegenüber Airlines wenig, denn sie stehen in einem krassen Gegensatz zur aktuellen Sicherheitsdebatte. Eine Fluglinie, die sich eine Verspätung aufgrund technischer Probleme nicht leisten kann, wird im Zweifel abheben…

    1. Avatar von Egon
      Egon

      Ganz meine Meinung. Ich ärgere mich manchmal auch wegen Verspätungen, aber am Ende bin ich froh dass ich sicher befördert wurde, und das ist mir das Wichtigste.

  7. Avatar von Astrid
    Astrid

    Ich fände es super, wenn ihr Werbung, Sponsoring und Affiliation kennzeichnen würdet.

    1. Avatar von Indojunkie
      Indojunkie

      Liebe Astrid, das machen wir immer am Ende und Anfang eines Beitrags: „Offenlegung: Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit flightright.de.“

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