Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit flightright.de.
Vielleicht hast du es auch schon einmal erlebt: Nach langem Recherchieren hast du hast dir einen günstigen Flug besorgen können. Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, die Koffer sind gepackt und dann kommt die Schreckensnachricht – der Flug in den heiß ersehnten Urlaub verspätet sich oder fällt sogar ganz aus. Du weißt nicht, was du jetzt machen sollst und ärgerst dich über den ersten geplatzten Urlaubstag.
Vielleicht ist dein Urlaub bereits vorbei, es ist Sonntag und du stehst am Flughafen. Montag geht die Arbeit wieder los. Doch plötzlich erhältst du die Nachricht: Der Flug fällt aus und der Ärger beginnt. Du bist am Flughafen gestrandet.
Aber zum Glück stehst du nicht alleine da. Denn als Fluggast hast du bestimmte Rechte und kannst sogar eine Entschädigung bekommen. Das ist in der EU-Verordnung Nr. 261/2004 gesetzlich festgelegt. Alles Wichtige zu deinen Fluggast-Rechten erfährst du in diesem Blogpost.
Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?
Die Fluggastrechte-Verordnung hält fest, welche Rechte du bei einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung hast.
Generell gilt: Wenn du eine Flugverspätung von mehr als 3 Stunden oder einen Flugausfall hast, hast du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro – egal, wie viel du für deinen Flug bezahlt hast. Die niedrigste Entschädigungsstufe liegt bei 250 Euro.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Startflughafen muss in der EU liegen oder der Flug muss an einem Flughafen in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt worden sein.
- Die Airline ist für die Störung/Verzögerung verantwortlich
Bei Flugausfällen besteht der Anspruch auf Entschädigung wenn die Airline den Flug 0-14 Tage vor der eigentlichen Reise annulliert hat. Ab 5 Stunden Verspätung hast du sogar die Wahl
- von der Reise zurückzutreten und dir das Ticket zurückzahlen zu lassen oder
- eine schnellstmögliche alternative Beförderung entweder zu deinem Endziel oder zurück zum dem Ausgangspunkt deiner Reise
Welche Versorgungsleistungen stehen dir noch zu?
Zusätzlich hast du aber auch Anspruch auf so genannte Versorgungsleistungen.
Schon ab 2 Stunden Wartezeit muss die Airline dich mit Essen und Getränken versorgen, sowie 2 kostenlose Telefonate oder E-Mails anbieten. Verschiebt sich dein Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline dir sogar eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zur Unterkunft bezahlen.
Ausnahmen – wann du keinen Anspruch auf Entschädigung hast
Als Flugreisender und Verbraucher bist du also durchaus geschützt.
Es gibt jedoch auch einzelne Fälle, in denen du keinen Anspruch auf Entschädigung hast. Und zwar immer dann, wenn die Airline nicht für die Flugstörung verantwortlich gemacht werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Grund für die Flugverspätung oder Annullierung auf einen Streik, Luftraumsperrungen, oder auch extreme Wetterbedingungen zurückzuführen ist – also bei so genannten außergewöhnlichen Umständen. Allerdings stehen dir trotzdem die oben genannten Versorgungsleistungen zu.
Tipp – so bekommst du dein Recht ganz leicht durchgesetzt
Für dich als einzelnen Flugreisenden ist es oft schwer, dein Recht gegenüber der Airline durchzusetzen. Du bist vielleicht nicht sicher, was dir genau zusteht und findest keinen Kontakt zum Kundenservice der Airline. Meistens ignorieren die Fluggesellschaften eine Entschädigungsforderung auch erst einmal oder versuchen, die Passagiere mit 50-Euro-Gutscheinen zu vertrösten, um Kosten zu sparen. Die Airline kalkuliert somit bewusst, dass du irgendwann genervt aufgibst.
Fluggastrechteportale wie Flightright helfen dir dabei, deine Entschädigung durchzusetzen. Dazu gibst du einfach nur online deine Flugdaten ein und mit wenigen Klicks erfährst du, ob du Anspruch auf Entschädigung hast und wenn ja, in welcher Höhe. Flightright kümmert sich dann um den Rest.
Der Erfolg hängt ganz von der Reaktion der Airlines ab, manche zahlen die Entschädigung sofort aus, andere (darunter meist Billigairlines) müssen oft verklagt werden. Grade bei Airlines, die ihren Sitz nicht in der EU haben, ist eine Durchsetzung der Rechte umso schwieriger. Daher lieber auf den Billigflug mit einer ausländischen Airline nach Indonesien verzichten und eine europäische Airline wählen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Meinungen gegen Airline-Ansprüche
Aufgrund der aktuellen Sicherheitsdebatte bei Airlines könnten die Airline-Ansprüche dazu führen, dass ein Flieger – z.B. trotz technischer Probleme – abhebt, da diese sich eine Verspätung nicht leisten kann. Was ist deine Meinung dazu?
Offenlegung: Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit flightright.de.
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